
Förderungen für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) helfen Unternehmen dabei, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kostengünstig umzusetzen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Fördermöglichkeiten es gibt, die für Ihr Unternehmen interessant sind und welche gesetzlichen Vorgaben Ihre Ansprüche untermauern. Erfahren Sie, wie Sie kostenlose Beratung durch die Krankenkassen erhalten, welche Fördermöglichkeiten Unternehmen nutzen können und worauf Sie bei der Planung gesundheitsfördernder Maßnahmen wie etwa Gesundheits-Challenges achten sollten.
Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in verschiedenen Bereichen
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) besteht aus drei Säulen: dem Betrieblichen Arbeitsschutz, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Je nach Bereich kommen unterschiedliche Förderprogramme und Ansprechpartner infrage. Während Arbeitsschutz und BEM gesetzliche Pflichtaufgaben sind, wird insbesondere die Betriebliche Gesundheitsförderung durch gesetzliche Krankenkassen unterstützt.
| Bereich | Mögliche Ansprechpartner |
| Betrieblicher Arbeitsschutz | Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Arbeitsschutzbehörden der Länder |
| Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) | Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Integrations-/Inklusionsämter, Agentur für Arbeit |
| Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) | Gesetzliche Krankenkassen, BGF-Koordinierungsstelle |
Für den Betrieblichen Arbeitsschutz und das Betriebliche Eingliederungsmanagement gelten andere Förder- und Beratungsstrukturen als für die Betriebliche Gesundheitsförderung. Da die Förderung hier stark vom Einzelfall abhängt, konzentrieren wir uns im Folgenden auf die allgemein zugänglichen Fördermöglichkeiten der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
So erhalten Sie Förderung für Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement
Eine pauschale Förderung des BGM ist in Deutschland durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Aber es ist möglich, für den Aufbau von gesundheitsfördernden Strukturen oder für konkrete Maßnahmen und Beratungsleistungen finanzielle Unterstützung zu erhalten. Unternehmen können je nach Maßnahme unterschiedliche Fördermöglichkeiten nutzen. Die wichtigste und bundesweit verfügbare Unterstützung bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Daneben kommen – abhängig von der Maßnahme – auch Förderprogramme von Bund, Ländern, Sozialversicherungsträgern oder der Europäischen Union infrage.
Ihre Ansprechpartner für die Förderung des BGM
Der erste Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist, die richtigen Ansprechpartner zu kennen. Dafür ist zunächst entscheidend, um welchen Bereich des BGM es geht.
Geht es um ergonomische Arbeitsplätze, Hebehilfen, Lärmschutz, Gefährdungsbeurteilungen oder Präventionsberatungen oder andere Themen, die vor allem in den Bereich Arbeitsschutz fallen, ist die zuständige Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner. Geht es um Beratungsleistungen zur Unfallprävention lohnt sich auch der Service der Unfallkassen.
Geht es um Maßnahmen, die im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements liegen, wie Arbeitsplatzanpassungen, technische Hilfsmittel, stufenweise Wiedereingliederung, Qualifizierungsmaßnahmen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sind die Deutsche Rentenversicherung Berufsgenossenschaften oder Integrationsämter die richtigen Ansprechpartner..
Für die Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Krankenkasse der erste Ansprechpartner bzw. die BGF-Koordinierungsstelle Ihres Bundeslandes.
Wer sich für staatliche Förderungen in Form von speziellen Länderprogrammen oder EU-Fördermitteln interessiert, hier lohnt sich eine individuelle Beratung, da sich Förderprogramme und Voraussetzungen, an die sie gebunden sind, immer wieder ändern. Erste Anlaufstellen dafür sind die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern, Wirtschaftsförderungen der Länder oder spezialisierte Fördermittelberatungen.
Voraussetzungen für eine BGM-Förderung im Bereich BGF
Voraussetzungen im klassischen Sinne müssen für die Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht erfüllt werden – weder die Unternehmensgröße noch die Mitarbeiterzahl spielen eine Rolle. Nach § 20b SGB V sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, Leistungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten und Unternehmen bei deren Umsetzung zu unterstützen. Das bedeutet aber nicht im Umkehrschluss, dass alles, was Sie für die Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeitenden planen, genehmigt wird.
Diese Dinge sollten Sie wissen, um die Wahrscheinlichkeit der Förderung zu erhöhen:
- Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Kontaktieren Sie im ersten Schritt den Ansprechpartner für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bei der Krankenkasse, bei der die meisten Mitarbeitenden versichert sind. Ist dies nicht offensichtlich, wenden Sie sich an die Koordinierungsstelle für BGF. Schon begonnene Maßnahmen werden im Nachhinein nicht mehr gefördert.
- Qualitätskriterien des GKV-Leitfadens Prävention: Beachten Sie die Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention, an dem sich die Krankenkassen orientieren, um zu entscheiden, ob die Förderung bewilligt wird.
- Gesundheitsförderung im Betrieb systematisch angehen: Statt einzelner Events sollten Sie Gesundheitsmaßnahmen planen, die sich langfristig positiv auf die Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken.
- Bedarfsanalyse: Sie sollten nachweisen können, dass die geplanten Maßnahmen passend für den tatsächlichen Bedarf der Belegschaft sind. Dazu ist eine Analyse vor der Planung sinnvoll. Auch die Analyse selbst kann eine förderwürdige Maßnahme sein.
Indirekte Förderung des BGM durch Nutzung steuerlicher Vorteile
Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements kann auch über steuerliche Vorteile erfolgen. Nach §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) können Unternehmen Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung für 600 Euro pro Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei finanzieren. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden und die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Welche Anforderungen die Maßnahmen erfüllen müssen, ergibt sich aus den §§ 20 und 20b SGB V festgehalten. Wenn Sie unsicher sind, ob eine geplante Gesundheitsmaßnahme die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung des BGM erfüllt, können Sie beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Mit dieser sogenannten Anrufungsauskunft erhalten Sie Rechtssicherheit, bevor Sie die Leistung Ihren Beschäftigten anbieten.
Förderung einer Challenge im Rahmen des BGM
Digitale Gesundheits-Challenges gewinnen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement zunehmend an Bedeutung. Sie motivieren Mitarbeitende durch spielerische Elemente, Team-Challenges und unmittelbares Feedback zu mehr Bewegung und gesünderen Gewohnheiten. Ob Maßnahmen, wie Schritte-Challenges oder Fahrrad-Challenges, förderfähig sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Da die Förderung nicht an ein bestimmtes Produkt, sondern an die Qualität und Zielsetzung der Maßnahme im Gesamtkonzept der Betrieblichen Gesundheitsförderung geknüpft ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Krankenkasse. Für steuerliche Begünstigungen empfiehlt sich zusätzlich ein Gespräch mit dem Steuerberater. Gerade innovative Konzepte wie die Changers Fit App können sich im Rahmen eines umfassenden BGF-Konzepts als geeigneter Bestandteil einer geförderten Maßnahme erweisen.
Wenn Sie mehr über die Einbindung von Team-Challenges in die Betriebliche Gesundheitsförderung wissen möchten, finden Sie Informationen dazu in einem weiteren Artikel.
Fazit für die Förderung des BGM in Ihrem Unternehmen
Die Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements erfolgt in Deutschland über verschiedene Wege. Während die gesetzliche Krankenversicherung Unternehmen insbesondere bei Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützt, kommen für Arbeitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement andere Ansprechpartner infrage. Zusätzlich können steuerliche Vorteile nach § 3 Nr. 34 EStG die Finanzierung gesundheitsfördernder Maßnahmen erleichtern. Wer Fördermöglichkeiten frühzeitig mit Krankenkasse, BGF-Koordinierungsstelle oder Steuerberater abgestimmt, erhöht die Chancen auf finanzielle Unterstützung deutlich.
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zu den Möglichkeiten von Changers Fit für Ihr Unternehmen persönlich.
Sprechen Sie uns an!

Daniela Schiffer
E-Mail: d.schiffer@changers.com
Telefon 0172 367 40 38

